Full Goodwill nach IFRS 3: Keine verbesserte Vergleichbarkeit von Unternehmensakquisitionen
Die Neufassung des IFRS 3 beinhaltet nunmehr ein Wahlrecht zur Anwendung der sog. Full-Goodwill-Methode. Diese Methode erlaubt es dem Bilanzierenden, den im Rahmen einer Akquisition entstandenen Goodwill auch auf die Minderheitenanteile hochzurechnen. Verbunden mit dem Ausweis der Minderheiten als Eigenkapitalbestandteil im IFRS-Konzernabschluss ergeben sich zahlreiche bilanzpolitische Möglichkeiten, die der Bilanzierende fallweise zur bestmöglichen Erfüllung seiner bilanzpolitischen Strategie nutzen kann.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Darstellung der Regelung |
| III. | Ermittlung des Full Goodwill |
| IV. | Fortschreibung des Full Goodwill |
| V. | Bilanzpolitische Aspekte des Full Goodwill |
| VI. | Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung |
| VII. | Fallstudie |
| | 1. | Ausgangsdaten |
| | 2. | Konsolidierung zum 31.12.01 |
| | 3. | Konsolidierung zum 31.12.02 |
| | 4. | Vergleich der Szenario-Ergebnisse |
| VIII. | Zusammenfassung |
Einleitung
Die Neufassung des IFRS 3 ist erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 31.07.2009 beginnen. Damit sind die Neuregelungen regelmäßig für den Jahresabschluss 2010 zu beachten. Neben zahlreichen Änderungen ist eine Besonderheit herauszugreifen: IFRS 3 beinhaltet nunmehr ein Wahlrecht zur Anwendung der sog. Full-Goodwill-Methode. Diese Methode erlaubt es dem Bilanzierenden, den im Rahmen einer Akquisition entstandenen Goodwill auch auf die Minderheitenanteile hochzurechnen. Verbunden mit dem Ausweis der Minderheiten als Eigenkapitalbestandteil im IFRS-Konzernabschluss ergeben sich zahlreiche bilanzpolitische Möglichkeiten, die der Bilanzierende fallweise zur bestmöglichen Erfüllung seiner bilanzpolitischen Strategie nutzen kann.
StB Dr. Christian Zwirner ist Prokurist bei der Dr. Kleeberg & Partner GmbH WPG StBG mit Sitz in München und Stuttgart; weitere Informationen unter www.kleeberg-ifrs.de.