Offenlegung von Wetterrisiken in der Energiebranche
In einigen Branchen existieren neue und wesentliche Risiken bedingt durch Wettereinflüsse aufgrund der Klimaveränderung. Der Beitrag stellt die diesbezüglichen Anforderungen an die Risikoberichterstattung in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich sowie Großbritannien dar und analysiert den Status quo der Offenlegung von Wetterrisiken in der Energiebranche der untersuchten Länder.
Gliederung
| I. | Einleitung |
| II. | Wesentlichkeit von Wettereinflüssen in der Energiebranche |
| | 1. | Produktionsrisiken |
| | 2. | Absatzrisiken |
| | 3. | Katastrophenrisiken |
| III. | Anforderungen an die Risikoberichterstattung |
| | 1. | Explizite Offenlegungsvorschriften über Risiken von Wettereinflüssen |
| | 2. | Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien |
| | 3. | Internationale Ansätze |
| IV. | Vorgehensweise und analysierte Unternehmen |
| V. | Status quo der Wetterangaben |
| | 1. | Angaben im Geschäftsbericht |
| | 2. | Angaben im Bereich der Risiken |
| | 3. | Zweijahresvergleich |
| VI. | Weitere statistische Zusammenhänge |
| | 1. | Umfang des Geschäftsberichts |
| | 2. | Unternehmensgröße |
| VII. | Zusammenfassung und Ausblick |
Einleitung
Mit Blick auf eine drohende Klimaveränderung gewinnen Wettereinflüsse für bestimmte Branchen an Relevanz. Durch stärkere Temperaturschwankungen ergeben sich unerwartete Konsequenzen und Risiken insbesondere für Unternehmen, die von einer gewissen Wetterbeständigkeit abhängig sind. So bringen wechselhafte Bedingungen besonders Energieunternehmen hohe Einnahmeschwankungen und damit verbundene finanzielle Risiken. Ähnliches gilt für Freizeitparks, Bergbahnen, Landwirtschaft, Versicherungen und die Hotellerie.
Die vorliegende Studie analysiert den Status quo der Offenlegung von Wetterrisiken in der Energiebranche mit dem Ziel, mehr Transparenz über den aktuellen Zustand zu schaffen, und einen möglichen Verbesserungsbedarf zu identifizieren. Um einen Ländervergleich zu ziehen, wurden Berichte aus der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Großbritannien durchgesehen. Zwar existiert in keinem der fünf Länder eine explizite gesetzliche Anforderung hinsichtlich der Offenlegung von Wetterrisiken, dennoch müssen Wetterrisiken auf ihre Wesentlichkeit geprüft werden. Wesentliche Risiken sind unabhängig von deren Ursache offenzulegen.
Da Wettereinflüsse im allgemeinen Teil des Geschäftsberichts zwar recht häufig angesprochen werden, die Risikoberichterstattung selbst aber oftmals wenig darüber enthält, wurden zwei separate Auswertungen vorgenommen. Einerseits wurde der gesamte Bericht, andererseits ausschließlich die Risikoberichterstattung nach Wetterinformationen untersucht. Diese Methode wurde für alle fünf Länder mit insgesamt 67 Geschäftsberichten der Jahre 2007 und 2008 angewendet. Nach der Ergebnisermittlung geben deskriptive und explorative Statistik ein klares Bild ab.
Prof. Dr. Peter Leibfried, MBA/CPA, ist geschäftsführender Direktor des Instituts für Accounting, Controlling und Auditing an der Universität St. Gallen (ACA-HSG) und Geschäftsführer der Akademie für Internationale Rechnungslegung in Stuttgart.
Mark Rüegg, MBA/CFA, ist Gründer und CEO der CelsiusPro AG, einem auf individuelle Wetterzertifikate spezialisierten Unternehmen in Zürich.
Alexander Schuchter, Mag. rer. soc. oec., ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Accounting, Controlling und Auditing (ACA-HSG) und Doktorand an der Universität St. Gallen.